
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistung
Die Hundebetreuung umfasst das Gassigehen mit dem Hund von mindestens zwei Stunden. Das Gassigehen erfolgt nach anfänglicher Eingewöhnung im Freilauf zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden. Sollte die Wanderung länger als zwei Stunden dauern, entstehen dem Kunden/der Kundin keine weiteren Kosten. Die Hunde werden nach vorheriger mündlicher Absprache abgeholt und gebracht.
EimsDogs verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.
EimsDogs garantiert den Hund mit größter Sorge, Verantwortung und Sachkenntnis auszuführen.
Haftung
Der Hundehalter/Die Hundehalterin versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. Die Police ist auf Nachfrage vorzulegen.
Der Hundehalter/Die Hundehalterin haftet uneingeschränkt für Schäden oder Verletzungen am Hund und auch für solche, die vom Hund verursacht werden.
Dem Hundehalter/Der Hundehalterin ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht mitgenommen werden können. Die Läufigkeit ist EimsDogs bekanntzugeben. Sollte der Hundehalter/die Hundehalterin die Läufigkeit der Hündin nicht rechtzeitig bemerken und anzeigen, übernimmt EimsDogs für die Folgen eines Deckungsaktes keine Haftung. Die hierbei entstehenden Kosten, gehen alleine zu Lasten des Hundehalters/der Hundehalterin.
Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird diese schriftlich festgehalten. EimsDogs haftet nicht für Schäden jeglicher Art (bspw. Diebstahl in der Wohnung oder im Haus des Hundehalters/der Hundehalterin).
EimsDogs haftet nicht für Beschädigungen oder Verlust an Halsbändern, Geschirren, Leinen, mitgebrachten Spielzeugen oder für am Hund befestigte Marken.
Für durch den Hund verursachte Schäden (zerbissene Polster, Innenverkleidung o.Ä.) am Transportfahrzeug von EimsDogs haftet der Hundehalter/die Hundehalterin.
Ist nicht deutlich, welcher Hund einen Schaden verursacht hat, werden die Kosten unter den Hundehaltern aufgeteilt.
EimsDogs ist im Besitz einer Tiersitterhaftpflichtversicherung sowie einer Schlüsselverlustversicherung.
EimsDogs haftet nicht für Schadensersatzansprüche, für deren Entstehen falsche oder unkorrekte Angaben des Hundehalters ursächlich sind.
Sollte ein Hund widererwarten weglaufen, dann haftet EimsDogs nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. EimsDogs verpflichtet sich aber alle nötigen Schritte für die Suche einzuleiten. (Kontakt Tierheim, Polizei etc.).
Für Schäden, die der Hund währen der Betreuungszeit gegenüber Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der Hundehalter.
Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Regelungen im Krankheitsfall/im Fall von Verletzungen
Der Hundehalter/die Hundehalterin verpflichtet sich, seinen Hund nicht in die Betreuung zu geben, sofern er nicht frei von ansteckenden Krankheiten ist. Über Krankheiten muss EimsDogs wahrheitsgemäß informiert werden.
Der Hundehalter/Die Hundehalterin verpflichtet sich Änderungen im Gesundheitszustand des Hundes sofort mitzuteilen, insbesondere im Falle einer ansteckenden Krankheit. Für evtl. Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer/die Hundebesitzerin (z.Bsp. Behandlungskosten anderer "Rudelhunde"). Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter/von der Hundehalterin bekanntzugeben.
Der Hund muss dem Alter entsprechend geimpft sein. Eine Kopie des Impfpasses (Daten sowie letzte Impfung) sind ohne Aufforderung der Anmeldung beizufügen.
EimsDogs haftet nicht für Krankheiten, Infektionen, Verletzungen jeglicher Art, die dem Hund während der Wanderung zustoßen.
Sollte EimsDogs während der Betreuungszeit eine sofortige tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Hundehalter/die Hundehalterin bereits schon jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter/die Hundehalterin. Der Hundehalter/ die Hundehalterin wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann EimsDogs auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter/der Hundehalterin handeln.
Weitere Vertragsbedingungen
Der Hundehalter/Die Hundehalterin bleibt während der Betreuungszeit durch EimsDogs Eigentümer:in des Tieres im Sinne des § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
Der Hundehalter/Die Hundehalterin versichert, dass sein Hund im Hamburger Hunderegister ordnungsgemäß angemeldet und gechipt ist.
Preise entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste. Preisänderungen sind vorbehalten und werden vier Wochen im Voraus bekanntgegeben.
Alle Leistungen sind spätestens am Monatsende des Monats zu zahlen, in dem die Dienstleistung erbracht wurde.
Fortlaufende Leistungen haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen jeweils zum Monatsende.
Absagen für Halb- und Tagesbetreuungen müssen spätestens 24 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen ist die gebuchte Dienstleistung hälftig zu bezahlen.
Im Krankheitsfall oder bei extremen Wetterverhältnissen hat EimsDogs das Recht Wanderungen abzusagen.
Der Hundehalter/die Hundehalterin versichert EimsDogs alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden.
EimsDogs behält sich vor bei unangemessenem Verhalten des Hundes, wie beispielsweise aggressivem Verhalten gegenüber Hunden oder Menschen, den Vertrag ohne Frist zu kündigen.
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